Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt den Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum in der Palleskestr. 31-33 zur Zwischennutzung zur Verfügung. Dies geschieht, um den Bedarf an Wohnraum zu decken und plant zudem eine weitere Zwischennutzung im Frankfurter Ostend.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 die Palleskestr. 31-33 zur Zwischennutzung zur Verfügung gestellt und plant für eine daran anschließende Zwischennutzung eine Liegenschaft im Frankfurter Ostend zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 815/1Wem gehört die Stadt?Ortsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
- 2. Mai 2023OMOM 3944Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellenDirektanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 2301Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfü-gung stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab