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Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, sich für die Bewohnerinnen und Bewohner der Günderrodestraße 5 einzusetzen, damit diese bis zur Bereitstellung eines geeigneten Nachfolgeobjekts in ihrem Wohnraum bleiben können. Dies ist notwendig, um der Verdrängung von Menschen mit geringem Einkommen entgegenzuwirken und um sicherzustellen, dass Wohnraum für alle Frankfurterinnen und Frankfurter zur Verfügung steht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Wohnen verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Günderrodestraße 5 einzusetzen, damit sie in dem Haus so lange wohnen können, bis ein geeignetes Nachfolgeobjekt zur Verfügung steht. Unter einem geeigneten Nachfolgeobjekt wird ein von der Stadt finanziertes zusammenhängendes Haus verstanden und keine Einzelwohnungen, die auf verschiedene Häuser und Stadtteile verteilt sind.

Begründung

Immer mehr Menschen werden in Frankfurt aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt und entwurzelt, da sie sich die Miete und Unterhaltungskosten nicht mehr leisten können. Für viele Menschen, die auf eine günstige Mietwohnung angewiesen sind, hat sich die Situation drastisch verschärft. "Schon in den vergangenen Jahren sind die Mieten in der Stadt stark gestiegen. Wie das Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen Immoconcept im Herbst berechnete, liegen diese im Schnitt rund 36 Prozent über dem Wert vor zehn Jahren - und sind damit fast doppelt so stark gewachsen wie die Einkommen. Die Kluft zwischen Bruttoeinkommen und Mieten ging dabei sogar immer weiter auseinander." (Manus, 2023 "Wahlprüfstein Wohnen: Angst vor der Verdrängung"). Nur noch Menschen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen oder einem alten Mietvertrag können sich das Leben in der Stadt leisten. Da fragt sich der Ortsbeirat: "Wem gehört die Stadt?" Die Politik muss endlich handeln und Wohnraum für alle Frankfurterinnen und Frankfurter zur Verfügung stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2023OFOF 815/1Wem gehört die Stadt?Ortsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
  2. 2. Mai 2023Sie sind hier
    OMOM 3944Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen
    Direktanregung
  3. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 2301Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfü-gung stellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-1

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