Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke
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Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms für die Wohnbereiche um die Europabrücke, die durch die erhöhte Lage besonders betroffen sind. Trotz wiederholter Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung hat Hessen Mobil diese abgelehnt. Der Magistrat hat keine weiteren Einflussmöglichkeiten auf die zuständigen Behörden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Durch die - im Vergleich zur angrenzenden Bebauung - erhöhte Lage der Europabrücke ist die dortige Wohnbebauung dem Verkehrslärm der stark befahrenen Bundesautobahn besonders stark ausgesetzt. Der Magistrat unterstützt die Anregung und tritt seit mehr als einem Jahrzehnt für Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms ein.
Im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne (LAP) für den Straßenverkehr durch das Regierungspräsidium Darmstadt hat der Magistrat wiederholt die vom Ortsbeirat zitierte Forderung nach einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingebracht. Bisher hat Hessen Mobil diese Forderung abgelehnt. Dem Magistrat stehen darüber hinaus keine weiteren Möglichkeiten der Einflussnahme gegenüber den Bundes- und Landesbehörden zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2021OFOF 132/6Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die EuropabrückeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. September 2021OMOM 649Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die EuropabrückeDirektanregung
- 10. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 22Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die EuropabrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab