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Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung durch den Autolärm im Bereich der Europabrücke zu ergreifen. Dies geschieht aufgrund langanhaltender Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden dafür einzusetzen, dass die Lärmbelästigung durch den Autolärm im Bereich der Europabrücke deutlich reduziert wird. Als Maßnahmen werden vorgeschlagen: Einführung eines Tempolimits von 80 km/h; Prüfung einer Einhausung des betreffenden Bereiches als Alternative; Ersetzen des Straßenbelages durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge und Modernisierung der Lärmschutzwände.

Begründung

Seit mehr als 15 Jahren gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm im Bereich der Europabrücke belästigt fühlen, bis hin zum Auftreten von Krankheitssymptomen wie Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Bluthochdruck. Aus diesem Grund wurden Anwohnerinnen und Anwohner bereits 2010 initiativ und sammelten Unterschriften gegen die Lärmbelästigung. Der Magistrat bestätigte daraufhin mit Schreiben vom 12.04.2010, Aktenzeichen 79.32 Mu, die Berechtigung dieses Anliegens wie folgt: "Die Stadt Frankfurt fordert eine permanente Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100/80 km/h sowie die Erneuerung des Straßenbelags mit modernem lärmminderndem Material." Bis heute wurden jedoch keine Schritte zur Behebung des untragbaren und für viele Anwohnerinnen und Anwohner unerträglichen Zustandes unternommen. Es kann nicht sein und ist kaum zu glauben, dass es in über 15 Jahren den zuständigen Behörden nicht gelungen ist, mit vergleichsweise kleinem Aufwand eines örtlich begrenzten Tempolimits und einem geeigneten Straßenbelag Abhilfe zu schaffen. Das existierende Geschwindigkeitsleitsystem könnte hier sofort völlig kostenneutral genutzt werden. Es wird Zeit, dass der Magistrat endlich Maßnahmen unterstützt, die im Sinn seiner eigenen Feststellung vom April 2010 wirksame Lärmschutzmaßnahmen erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juli 2021OFOF 132/6Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die EuropabrückeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 7. September 2021Sie sind hier
    OMOM 649Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke
    Direktanregung
  3. 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 22Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die EuropabrückeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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