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Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.07.2021

Antrag Ortsbeirat

Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke

Details im PARLIS OF_132-6_2021
07.09.2021

Anregung Ortsbeirat

Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke

Details im PARLIS OM_649_2021
10.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke

Details im PARLIS ST_22_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 649 entstanden aus Vorlage: OF 132/6 vom 22.07.2021 Betreff: Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke 1. Der Magistrat wird gebeten, sich bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden dafür einzusetzen, dass die Lärmbelästigung durch den Autolärm im Bereich der Europabrücke deutlich reduziert wird. Als Maßnahmen werden vorgeschlagen: 2. Einführung eines Tempolimits von 80 km/h; 3. Prüfung einer Einhausung des betreffenden Bereiches als Alternative; 4. Ersetzen des Straßenbelages durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge und Modernisierung der Lärmschutzwände.

Begründung:

Seit mehr als 15 Jahren gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm im Bereich der Europabrücke belästigt fühlen, bis hin zum Auftreten von Krankheitssymptomen wie Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Bluthochdruck. Aus diesem Grund wurden Anwohnerinnen und Anwohner bereits 2010 initiativ und sammelten Unterschriften gegen die Lärmbelästigung. Der Magistrat bestätigte daraufhin mit Schreiben vom 12.04.2010, Aktenzeichen 79.32 Mu, die Berechtigung dieses Anliegens wie folgt: "Die Stadt Frankfurt fordert eine permanente Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100/80 km/h sowie die Erneuerung des Straßenbelags mit modernem lärmminderndem Material." Bis heute wurden jedoch keine Schritte zur Behebung des untragbaren und für viele Anwohnerinnen und Anwohner unerträglichen Zustandes unternommen. Es kann nicht sein und ist kaum zu glauben, dass es in über 15 Jahren den zuständigen Behörden nicht gelungen ist, mit vergleichsweise kleinem Aufwand eines örtlich begrenzten Tempolimits und einem geeigneten Straßenbelag Abhilfe zu schaffen. Das existierende Geschwindigkeitsleitsystem könnte hier sofort völlig kostenneutral genutzt werden. Es wird Zeit, dass der Magistrat endlich Maßnahmen unterstützt, die im Sinn seiner eigenen Feststellung vom April 2010 wirksame Lärmschutzmaßnahmen erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 12