Sanierung Grüneburgpark - Qualitätsbewertung der Wegebeläge
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2277
Betreff: Sanierung Grüneburgpark - Qualitätsbewertung der Wegebeläge Der Grüneburgpark liegt im Landschaftschutzgebiet und steht als Gesamtobjekt unter Denkmalschutz. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist die Auswahl von Wegebelägen stark eingeschränkt. Eingebaut wurde im Grüneburgpark die sogenannte wassergebundene Wegedecke, die sich durch ihre natürliche Optik und die Wasserdurchlässigkeit auszeichnet. Diese Decke stößt jedoch bei extremer Trockenheit - wie sie in diesem Jahr aufgetreten ist - sowie bei stärkeren Niederschlagsereignissen an ihre Grenzen. Bei starker Trockenheit fehlt das Wasser als `Bindemittel` und es kommt zur Staubbildung. Bei stärkeren Niederschlagsereignissen wird Material, insbesondere auf den Wegeflächen mit Gefälle, abgespült. Dies lässt sich nicht verhindern und bewegt sich im Grüneburgpark im üblichen Rahmen. Wassergebundene Decken bedürfen aus den genannten Gründen einer kontinuierlichen Pflege. Bei stärkeren Gefällestrecken wurden daher im Grüneburgpark Wegeabschnitte mit dem hellen Farbasphalt befestigt, der sich optisch harmonisch in das Gesamtbild einfügt, allerdings erheblich höhere Herstellungskosten verursacht. Die im Bereich des Farbasphalts aufgetretenen Risse wurden der ausführenden Firma als Mangel angezeigt. Die Ursache für die Rissbildung wird durch einen Gutachter ermittelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2018OFOF 621/2Sanierung Grüneburgpark - Qualitätsbewertung der WegebelägeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2018OMOM 3592Sanierung Grüneburgpark - Qualitätsbewertung der WegebelägeDirektanregung
- 7. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2277Sanierung Grüneburgpark - Qualitätsbewertung der WegebelägeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab