eungesheimTitel/Betreff: Illegale Veranstaltungen bzw. Aufenthalte auf (Grün-) Flächen im Ortsbezirk 10
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 226
Betreff: Illegale Veranstaltungen bzw. Aufenthalte auf (Grün-) Flächen im Ortsbezirk 10 Zu 1.: Grundsätzlich ist der Magistrat bemüht, illegale Nutzungen von öffentlichen Grünflächen zu verhindern. Eine Räumung von öffentlichen Flächen ist nur dann möglich, wenn Gefahr im Verzuge ist oder eine geeignete Ersatzfläche zur Verfügung steht. Im vorliegenden Fall lagen beide Voraussetzungen nicht vor. Die Grünanlagensatzung bietet nach den bisherigen Erfahrungen nicht immer die erforderlichen rechtlichen Möglichkeiten, illegale Nutzungen zu unterbinden. Sie ist in manchen Fällen daher nur bedingt umsetzbar. Für künftige Fälle ist ein gemeinsames Gespräch mit den beteiligten Ämtern vorgesehen mit dem Ziel, ein koordiniertes Vorgehen miteinander abzustimmen. Ferner ist es aus Sicht des Magistrats erforderlich, eine geeignete Fläche im Stadtgebiet auszuweisen, auf die Zirkusunternehmen und ähnliche Veranstalter verwiesen werden können.
Zu 2.: Der Magistrat, vertreten durch die Fachabteilung, führt keine zusammenfassende Statistik über entstandene Schäden im Ortsbezirk 10.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2011OFOF 100/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Illegale Veranstaltungen bzw. Aufenthalte auf (Grün-) Flächen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
- 25. Oktober 2011OMOM 489eungesheimTitel/Betreff: Illegale Veranstaltungen bzw. Aufenthalte auf (Grün-) Flächen im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 6. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 226eungesheimTitel/Betreff: Illegale Veranstaltungen bzw. Aufenthalte auf (Grün-) Flächen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab