Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen !
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 225
Betreff: Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen ! Sämtliche Spielplätze in Frankfurt am Main werden gemäß den DIN-Vorschriften und auch der eigens hierfür ausgearbeiteten Dienstanweisung für Spielplatzkontrolle permanent und regelmäßig begutachtet. Der jeweiligen Sicherheitserwartung entsprechend werden Spielplätze von mindestens einmal wöchentlich bis zu einmal täglich einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Darüber hinaus finden noch weitere externe Kontrollen (Quartals- und Jahreskontrolle) durch Ingenieurbüros statt. Der in der Anregung beschriebene Schaden ist durch die regelmäßigen Kontrollen bereits schon länger bekannt. Neben einer witterungsbedingten Vergrauung wurde eine beginnende Morschung des Splintholzes festgestellt. Da das Kernholz des Geländers noch intakt ist, ist ein Austausch zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2014OFOF 223/13Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. November 2014OMOM 3642Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen!Direktanregung
- 6. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 225Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen !Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab