Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen!
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.11.2014, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 223/13 vom 27.10.2014
Betreff: Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen! Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Spielgeräte auf den Spielplätzen in Nieder-Erlenbach - insbesondere auf dem Spielplatz "An den Bergen" - rechtzeitig vor der neuen Saison auf Schäden und Sicherheitsmängel überprüft und ggf. instand gesetzt werden. Inzwischen ist auf dem Spielplatz "An den Bergen" beispielsweise am Aufgang zur Hängebrücke das Geländer morsch geworden und muss erneuert werden.
Begründung: Die Spielplätze in Nieder-Erlenbach erfreuen sich großer Beliebtheit bei Kindern und Eltern. So herrscht etwa auf dem Spielplatz "An den Bergen" ausgesprochen reger Spielbetrieb. Um die Sicherheit auf den Spielplätzen zu gewährleisten, sollten die Geräte unbedingt rechtzeitig vor dem kommenden Frühling inspiziert und ggf. repariert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2014OFOF 223/13Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. November 2014Sie sind hierOMOM 3642Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen!Direktanregung
- 6. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 225Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen !Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats