Belegung der Wohnungen in der Altenwohnanlage
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2254
Betreff: Belegung der Wohnungen in der Altenwohnanlage Dem Magistrat sind die Belegungskriterien der Altenwohnanlage Im Sauern bekannt. Grundsätzlich werden die öffentlich geförderten Seniorenwohnungen an Menschen über 60 Jahre ohne Erwerbseinkommen vergeben. Personen über 50 Jahre können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie aufgrund einer Behinderung bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Liegenschaft im Sauern weist insgesamt 44 Wohnungen in zwei Häusern auf, die mit 1- und 2-Personenhaushalten belegt werden. Eine 4-Zimmer-Wohnung ist für Familien vorgesehen und wird von jüngeren Personen bewohnt. Eine Recherche im Oktober 2018 hat ergeben, dass außerdem 49 Personen über 60 Jahre, sowie 4 Personen über 50 Jahre in die Wohnungen vermittelt wurden. Zwei Personen haben die oben erwähnte Altersgrenze noch nicht erreicht. Der Magistrat geht davon aus, dass diese zur Untermiete bei den Seniorinnen und Senioren leben (zum Beispiel Verwandte).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2018OFOF 176/13Belegung der Wohnungen in der AltenwohnanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2018OMOM 3625Belegung der Wohnungen in der AltenwohnanlageDirektanregung
- 3. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2254Belegung der Wohnungen in der AltenwohnanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab