Belegung der Wohnungen in der Altenwohnanlage
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Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3625 entstanden aus Vorlage: OF 176/13 vom 26.08.2018
Betreff: Belegung der Wohnungen in der Altenwohnanlage Der Magistrat wird gebeten, bei dem Betreiber der Altenwohnanlage Im Sauern, der Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH, nachzufragen, nach welchen Kriterien die Wohnungen an die Bewohner vergeben werden.
Begründung: In der Altenwohnanlage wohnen zunehmend Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, dabei ist die Liegenschaft Im Sauern als Seniorenwohnanlage benannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2018OFOF 176/13Belegung der Wohnungen in der AltenwohnanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2018Sie sind hierOMOM 3625Belegung der Wohnungen in der AltenwohnanlageDirektanregung
- 3. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2254Belegung der Wohnungen in der AltenwohnanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats