Neue Grundschule in der Schloßstraße
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Kaufunger Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten und Grundschulbezirke in Bockenheim überprüfen17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Endlich zeitnaher Rückbau der Fahrradbügel gemäß Anregung OM 6908!17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Kaufunger Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2246
Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße
- Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die DIPF-Verwaltung das Gebäude ab Mitte November 2018 komplett geräumt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist/war das Gebäude jedoch voll für den Betrieb des DIPF genutzt. Ursprünglich war ein Auszug zu April 2018 geplant - dieser Auszug hat sich jedoch mehrmals verzögert. Das Gebäude wird voraussichtlich im Dezember 2018 an die Stadt Frankfurt am Main zurückgegeben.
- Der Projektname lautet "Grundschule Bockenheim". Seit Beginn 2018 wurde durch das Planungsteam aus internen und externen Planern ein Vorentwurf erstellt. Dieser Vorentwurf wurde dem zuständigen Fachamt am 30.08.2018 vorgestellt und liegt dort zur Prüfung vor. Der Vorentwurf sieht vor, das Gebäude in eine dreizügige Grundschule umzunutzen bzw. umzubauen. - Gebäudekubatur bleibt erhalten - wenige Eingriffe vorgesehen - keine zusätzlichen Anbauten - Keller Hauptgebäude: Umkleideräume und Fachraum (Experimente), Abdichtung Keller erforderlich - Hauptgebäude: Nutzung Erdgeschoss: Verwaltung Schule, Mehrzweckraum, Vorlauf-kurs, Speisesaal und Mischküche - Aula: Nutzung als Gymnastikraum - für eine klassische Sporthalle ist die Größe nicht ausreichend - Hauptgebäude
- OG: Betreuungsräume für Nachmittagsbetreuung, Fachräume für Kunst, Musik, EDV und Vorklasse - Hauptgebäude 2. und
- OG: Klassenzimmer, "Clusterbereich", Gruppenräume, Garderobenräume, Jahrgangsteams
- Auf dem Grundstück befindet sich ein vom DRK genutztes Gebäude. Dieses Gebäude bleibt vorerst bestehen und wird nicht abgebrochen - das DRK hat die Zustimmung zur Auflösung des Mietvertrages verweigert. Auch unter der Voraussetzung, dass man das DRK-Gebäude abbrechen würde, wären die Platzverhältnisse sehr beengt, wenn eine Einfeldsporthalle auf dem Grundstück platziert werden würde. Es wurde daher im Vorfeld der Planungen bereits entschieden, keine Sporthalle zu bauen. Im aktuellen Vorentwurf ist vorgesehen, dass die Grundschule Bockenheim einen großen Gymnastikraum mit ca. 165 m2 in dem vorhandenen Aula-Gebäude an der Kaufunger Straße erhalten soll.
- Der zeitliche Ablauf könnte wie folgt aussehen: Oktober 2018: Anmeldung Haushaltsmittel bis Februar 2019: Vergabeverordnung (VgV)-Verfahren für Planungsleistungen bis Mai 2019: Abgabe Bau- und Finanzierungsvorlage erforderliche Prüfung, Projektbeschluss Mai 2020: Baubeginn Juli 2021: Inbetriebnahme - abhängig vom Projektverlauf ggf. Inbetriebnahme erst 2022
- Die Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden.
- Grundsätzlich ist vorgesehen, den Schulhof, wie vom Ortsbeirat gewünscht, auf der rückwärtigen Gebäudeseite anzuordnen. Es ist jedoch möglich, dass im Grünbereich zur Schloßstraße hin auch einige Bereiche neu definiert werden und als "grünes Klassenzimmer" oder Ähnliches genutzt werden. Die vorhandenen Bäume werden zum großen Teil erhalten. Einige weniger schützenswerte Kleingehölze werden im Zuge der Baumaßnahmen entfernt. Die Planung für die Freianlagen ist noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2018OFOF 625/2Neue Grundschule in der SchloßstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2018VV 978Neue Grundschule in der SchloßstraßeAnfrage
- 3. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2246Neue Grundschule in der SchloßstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab