Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffen
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 223
Betreff: Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat teilt mit, dass die Unterführung der BAB 661 in Preungesheim in der Zuständigkeit von Hessen Mobil liegt. Der Magistrat hat Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Eine Stellungnahme, ob die Unterführung mit legalen Graffitis gestaltet werden kann, liegt von Hessen Mobil noch nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016OFOF 112/10Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 1. November 2016VV 216Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenAnfrage
- 20. Januar 2017Sie sind hierSTST 223Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenStellungnahme
- 17. März 2017STST 606Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenStellungnahme
- 7. August 2017OFOF 348/10Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. August 2017OMOM 2014Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimDirektanregung
- 10. November 2017STST 2181Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimStellungnahme
- 12. November 2017OFOF 425/10Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 5. Dezember 2017VV 703Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Anfrage
- 20. April 2018Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 786Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab