Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“
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Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 703 entstanden aus Vorlage: OF 425/10 vom 12.11.2017
Betreff: Stellungnahme ST 606 versus "Graffiti-Galerie im GrünGürtel" Vorgang: V 216/16 OBR 10; ST 606/17 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Frage zu beantworten: Ist es nach der positiven Erfahrung im Niddapark der Stadt Frankfurt nun auch möglich, die Anfrage V 216/10 umzusetzen?
Begründung: Die Anfrage an den Magistrat vom 01.11.2016, V 216, wurde durch die Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 606, negativ beschieden. Am 26.10.2017 brachte die Stadt Frankfurt ein seit Juli 2016 laufendes, gleichartiges Projekt im Niddapark zu Ende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016OFOF 112/10Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 1. November 2016VV 216Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenAnfrage
- 20. Januar 2017STST 223Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenStellungnahme
- 17. März 2017STST 606Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenStellungnahme
- 7. August 2017OFOF 348/10Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. August 2017OMOM 2014Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimDirektanregung
- 12. November 2017OFOF 425/10Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 5. Dezember 2017Sie sind hierVV 703Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Anfrage
- 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 942Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.