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Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“

Vorlagentyp: V
87 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 703 entstanden aus Vorlage: OF 425/10 vom 12.11.2017

Betreff: Stellungnahme ST 606 versus "Graffiti-Galerie im GrünGürtel" Vorgang: V 216/16 OBR 10; ST 606/17 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Frage zu beantworten: Ist es nach der positiven Erfahrung im Niddapark der Stadt Frankfurt nun auch möglich, die Anfrage V 216/10 umzusetzen?

Begründung: Die Anfrage an den Magistrat vom 01.11.2016, V 216, wurde durch die Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 606, negativ beschieden. Am 26.10.2017 brachte die Stadt Frankfurt ein seit Juli 2016 laufendes, gleichartiges Projekt im Niddapark zu Ende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2016OFOF 112/10Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 1. November 2016VV 216Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenAnfrage
  3. 20. Januar 2017STST 223Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenStellungnahme
  4. 17. März 2017STST 606Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenStellungnahme
  5. 7. August 2017OFOF 348/10Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · BFF
  6. 22. August 2017OMOM 2014Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimDirektanregung
  7. 12. November 2017OFOF 425/10Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Ortsbeiratsantrag · BFF
  8. 5. Dezember 2017Sie sind hier
    VV 703Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“
    Anfrage
  9. 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 942Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 21 · 17.04.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 22 · 08.05.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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