Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffen
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 606
Betreff: Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffen Der Magistrat teilt mit, dass die Unterführung der BAB 661 in Preungesheim nicht mit Graffitis gestaltet werden darf. Hessen Mobil hat eine Gestaltung mit Graffitis abgelehnt. Durch eine Besprühung mit Graffitis werden bestehende Risse und Schäden an dem Bauwerk stellenweise überdeckt. Bei den regelmäßigen Bauwerksprüfungen sind diese Schäden nur noch schwer auffindbar. Um ein sorgfältiges Monitoring der Schäden zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass alle Schäden begutachtet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016OFOF 112/10Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 1. November 2016VV 216Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenAnfrage
- 20. Januar 2017STST 223Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenStellungnahme
- 17. März 2017Sie sind hierSTST 606Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenStellungnahme
- 7. August 2017OFOF 348/10Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. August 2017OMOM 2014Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimDirektanregung
- 10. November 2017STST 2181Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimStellungnahme
- 12. November 2017OFOF 425/10Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 5. Dezember 2017VV 703Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Anfrage
- 20. April 2018STST 786Überprüfung der Machbarkeit eines Anstrichs im Bereich der Unterführung der BAB 661 in PreungesheimStellungnahme
- 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 942Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab