Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 942
Betreff: Stellungnahme ST 606 versus "Graffiti-Galerie im GrünGürtel" Der Magistrat teilt mit, dass das in der Anfrage des Ortsbeirats 10 vom 01.11.2016, V 216, behandelte Brückenbauwerk im Eigentum von Hessen Mobil liegt und von dort eine Gestaltung mit Graffitis abgelehnt wird. Die Brückenbauwerke, die im Rahmen der "Graffiti-Galerie im GrünGürtel" gestaltet wurden, befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2016VV 216Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenAnfrage
- 17. März 2017STST 606Platz für legales Graffiti in Preungesheim schaffenStellungnahme
- 12. November 2017OFOF 425/10Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 5. Dezember 2017VV 703Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Anfrage
- 18. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 942Stellungnahme ST 606 versus „Graffiti-Galerie im GrünGürtel“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab