Das Recht des Vorkaufs - die Pflicht zur Unterhaltung
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2239
Betreff: Das Recht des Vorkaufs - die Pflicht zur Unterhaltung
- Jordanstraße 3 Zu 1.: Die Liegenschaft befindet sich seit 01.05.2017 im Besitz der Stadt Frankfurt am Main. Zu 2.: Die Finanzierung des Erwerbs der Liegenschaft erfolgte aus dem Haushalt des Amtes für Bau und Immobilien. Zu 3.: Es befinden sich zwei Wohnungen sowie acht Zimmer im Objekt, die einzeln vermietet sind. Zu 4.: Zurzeit sind eine Wohnung und fünf Zimmer vermietet. Zu 5.: Zum Zeitpunkt des Kaufs waren eine Wohnung und vier Zimmer vermietet. Zu 6.: Zurzeit weisen eine Wohnung und drei Zimmer Leerstand auf. Zu 7.: Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfes der Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte wird die zukünftige Nutzung noch geprüft. Zu 8.: Durch bestehende Bewerberlisten und Berücksichtigung eingehender Anfragen von Mietinteressenten wird leerstehender, geeigneter Wohnraum angeboten. Zu 9.: Es bestehen erhebliche Sanierungs- und Renovierungsbedarfe, so sind Steig- und Fallleitungen sowie die Elektroanlage größtenteils veraltet. Im 1.OG soll ein Rückbau des Frankfurter Bades erfolgen. Da sich keine Bäder im 3. und 4.OG befinden, ist die weitere Nutzung zu klären. Sobald die haushaltsrechtlichen Mittel verfügbar sind und die Nutzung geklärt ist, kann im weiteren Verlauf die Umsetzung erfolgen. Zu 10.: Für die Verwaltung der Liegenschaft ist das Amt für Bau und Immobilien, Abt. 25.22.1 (Objektbetreuung/Verwaltung) und Abt. 25.32.2 (Vermietungen/Überlassungen) zuständig. Zu 11.: Die Zuständigkeit liegt beim Amt für Bau und Immobilien, Abt. 25.22.1 (Objektbetreuung/Verwaltung). Zu 12.: Der strukturell bedingte Leerstand durch Sanierungsnotwendigkeit der Wohnungen ist temporär und soll durch die notwendigen Maßnahmen (siehe zu 9.) behoben werden.
- Jordanstraße 19 Im Fall Jordanstraße 19 wurde das Vorkaufsrecht geprüft und im weiteren Verlauf durch Unterzeichnen einer Abwendungsvereinbarung der Kaufvertragspartei nach § 27 BauGB vom Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2018OFOF 592/2Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur UnterhaltungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2018VV 913Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur UnterhaltungAnfrage
- 26. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2239Das Recht des Vorkaufs - die Pflicht zur UnterhaltungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab