Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad
Zusammenfassung
Der Magistrat hat dem Abriss des Hauses in der Kelsterbacher Straße 28 zugestimmt, da der Erhaltungszustand des Gebäudes als schlecht eingestuft wurde. Der Abriss wurde bereits vollzogen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der von Seiten der zuständigen Denkmalbehörden, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und das Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main am 16.03.2020 genehmigte Abbruch ist mittlerweile vollzogen. Dem Abrissbegehren wurde als Sachentscheidung aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes des Gebäudes zugestimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2020OFOF 1713/5Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2020OMOM 6389Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in NiederradDirektanregung
- 18. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2187Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab