Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sich für den Erhalt des denkmalgeschützten Walmdach-Hauses in der Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad einzusetzen. Der Abriss des Hauses wird als nicht gerechtfertigt angesehen, da es Teil eines historischen Ensembles ist und wichtige Zeitzeugnisse der Architektur in Alt-Niederrad repräsentiert.
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Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das Walmdach-Haus in der Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad nicht abgerissen, sondern im Sinne des bestehenden Denkmal- und Ensembleschutzes saniert wird.
Begründung
Das denkmalgeschützte Walmdach-Haus in der Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad soll abgerissen werden. Begründet wird die Abrissgenehmigung dadurch, dass ein Großteil der Gebäudesubstanz von kurz vor oder nach 1900 und nur ein kleiner Bereich aus dem ursprünglichen Baujahr 1708 noch erhalten sei. Zudem sei die Substanz nachhaltig durch Feuchtigkeit und Schädlingsbefall beeinträchtigt. Die statische Struktur des Hauses könne nur durch massive Eingriffe ertüchtigt und gesichert werden. Eingebunden in die Entscheidungsfindung waren, laut Information, das Denkmalamt Frankfurt und auch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Die Entscheidung zur Genehmigung des Abrisses erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Das Haus wurde bis vor Kurzem noch bewohnt. Viele Gebäude in Alt-Niederrad sind wichtige Zeitzeugnisse. Es geht um den Erhalt eines einzigartigen Ensembles mit dem Gebäude der ehemaligen Schenke "Schwarz Katz", dem Pfarrhaus und der kleinen Kirche im historischen Ortskern von Niederrad.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2020OFOF 1713/5Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2020Sie sind hierOMOM 6389Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in NiederradDirektanregung
- 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2187Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats