Schülerbusse für die Schule am Mainbogen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Regelung des Schülertransports zur Schule am Mainbogen. Es wird dargelegt, dass Schüler, deren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 45 Minuten dauert, Anspruch auf einen Schulbus haben. Die Kosten für den Transport sind im Haushalt eingeplant.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die grundsätzliche Regelung bezüglich des Transports von Schülerinnen und Schülern durch Schulbusse sieht vor, dass Kinder, die einer Schule zugewiesen sind und deren Weg mit Öffentlichen Nahverkehr mehr als 45 Minuten und mindestens zweimaligen Umstiegen betragen, das Recht haben, dass ein Schulbus bzw. Transport zur Schule eingerichtet werden soll. Dies liegt im Ermessen des Schulträgers nach § 161 Hessisches Schulgesetz Absatz 4.
Die kalkulierten Kosten für diese Schülertransporte sind im Haushalt eingestellt bzw. beantragt.
Seit 2011 fahren Schulbusse für Schülerinnen und Schüler aus Sachsenhausen und Oberrad zur Schule am Mainbogen. Im Schuljahr 2022/23 fahren 92 Schülerinnen und Schüler mit diesem Schulbus. Es entstehen Kosten von € 110 700 netto pro Schuljahr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2018OFOF 482/11Haushalt 2019 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Schülerbusse für die Schule am MainbogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2018EAEA 294Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Schülerbusse für die Schule am MainbogenEtatanregung
- 23. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 218 WochenSTST 217Schülerbusse für die Schule am MainbogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab