Wand für legale Graffiti
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 217
Betreff: Wand für legale Graffiti Der Magistrat begrüßt es, Jugendlichen legale Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen. Der Jugendladen Bornheim-NaXoshalle setzt sich seit Jahren für die legale Graffiti-Kunst ein, ermöglicht Jugendlichen auf dem NaXosgelände sich in der Graffiti-Kunst auszuprobieren und unterstützte in der Vergangenheit viele Projekte in Frankfurt. Die Mitarbeiter des Jugendladens Bornheim-NaXoshalle geben gerne ihre Erfahrungen an die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung im Ortsbezirk 10 weiter und bieten ihre Unterstützung im Rahmen einer Hospitation mit fachlichem Austausch in der NaXoshalle an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2016OFOF 107/10Wand für legale GraffitiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016OMOM 779Wand für legale GraffitiDirektanregung
- 20. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 217Wand für legale GraffitiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab