Wand für legale Graffiti
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Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 107/10 vom 13.08.2016
Betreff: Wand für legale Graffiti Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Graffitiwand errichtet wird, damit die Jugendlichen im Ortsbezirk legal und eventuell unter fachlicher Aufsicht Graffiti sprühen können.
Begründung: Damit nicht weiterhin illegal Graffiti gesprüht werden, sollte eine Graffitiwand aus Holz oder Beton errichtet werden, die dann immer wieder neu besprüht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2016OFOF 107/10Wand für legale GraffitiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 779Wand für legale GraffitiDirektanregung
- 20. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 217Wand für legale GraffitiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats