Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 212
Betreff: Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10 Der Magistrat hält den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standort für eine Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule für grundsätzlich geeignet. Ob hier noch eine zusätzliche Pumptrack-Anlage untergebracht werden kann, muss vertieft überprüft werden. Eine Umsetzung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Haushaltsmittel verfügbar sind. Aufgrund der derzeitigen Diskussion über die Haushaltskonsolidierung ist nicht absehbar, wann die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Der Magistrat wird den vorgeschlagenen Standort in seine Maßnahmenliste aufnehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2017OFOF 386/10Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · BFF
- 7. November 2017VV 660Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10Anfrage
- 5. Februar 2018Sie sind hierSTST 212Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 25. Februar 2018OFOF 475/10Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Freizeitanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleOrtsbeiratsantrag · BFF
- 13. März 2018OMOM 2868Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleDirektanregung
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1054Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab