Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule
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Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2868 entstanden aus Vorlage: OF 475/10 vom 25.02.2018
Betreff: Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule Vorgang: V 660/17 OBR 10; ST 212/18 Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule aus den laufenden Haushaltsmitteln zu finanzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2017OFOF 386/10Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · BFF
- 7. November 2017VV 660Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10Anfrage
- 5. Februar 2018STST 212Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 25. Februar 2018OFOF 475/10Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Freizeitanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleOrtsbeiratsantrag · BFF
- 13. März 2018Sie sind hierOMOM 2868Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleDirektanregung
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1054Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats