Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1054
Betreff: Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule Der Magistrat hält den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standort für eine Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule für grundsätzlich geeignet. Ob hier noch eine zusätzliche Pumptrack-Anlage untergebracht werden kann, muss vertieft überprüft werden. Eine Umsetzung aus den laufenden Haushaltsmitteln kann zurzeit nicht erfolgen. Wann wieder ausreichend Haushaltsmittel verfügbar sind, ist derzeit nicht absehbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2017OFOF 386/10Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · BFF
- 7. November 2017VV 660Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10Anfrage
- 5. Februar 2018STST 212Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 25. Februar 2018OFOF 475/10Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Freizeitanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleOrtsbeiratsantrag · BFF
- 13. März 2018OMOM 2868Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleDirektanregung
- 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1054Einplanung der Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fitnessanlage und nach Möglichkeit einer Pumptrack-Anlage hinter der Liesel-Oestreicher-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab