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Saatkrähen gezielt in nicht bewohnten Bereichen fördern

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat weist darauf hin, dass die Saatkrähe als besonders geschützte Art durch die EU-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt ist. Es wird betont, dass Frankfurt am Main eine hohe Verantwortung für den Schutz der Saatkrähe trägt, da die Stadt fast die Hälfte der hessischen Vorkommen beherbergt.

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Stellungnahme des Magistrats

Seitens des Magistrats wird darauf hingewiesen, dass Krähen (hier: die Saatkrähe), wie alle europäischen Vogelarten, durch die Vogelschutzrichtlinie der EU und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützte Tiere sind und damit die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten sind. Danach ist es u.a. verboten, die Tiere zu verletzen oder zu töten, ihre Nester zu zerstören oder die Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

Die Saatkrähe ist ein Koloniebrüter, der vor allem in Laubgehölzen brütet. Es wird vermutet, dass die heutigen Kolonien der Art in Deutschland - als Folge der intensiven Bejagung bis weit ins 20. Jahrhundert - vor allem in Siedlungsnähe liegen, da hier in aller Regel Jagdruhe herrscht. Auch wenn sich die Bestände der Saatkrähe nach ihrer früheren massiven Bejagung zwischenzeitlich erholt haben, wird der Erhaltungszustand der Saatkrähe in Hessen noch immer als ungünstig (gelb) bewertet. So beschränkte sich ihre Verbreitung in Hessen im Jahr 2021 nur auf den Süden des Landes. Den Kolonien der Saatkrähen in Frankfurt kommt dabei eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu, da die Stadt, laut aktuellem Monitoring-Bericht der Vogelschutzwarte (Stand: 2021), beinahe die Hälfte der hessischen Vorkommen beherbergt. Die Stadt Frankfurt am Main hat somit eine hohe Verantwortung für den Schutz und den Erhalt der Saatkrähe, auch wenn der Geräuschpegel während der Brutzeit und die Hinterlassenschaften der Vögel im menschlichen Umfeld häufig als störend empfunden werden.

Saatkrähen haben eine hohe Bindung an ihre Bruthabitate. Im Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept wird als Maßnahme zur Förderung der Saatkrähe daher die Erhaltung und ggf. auch der Schutz vor Störungen der Brutstätten des Vogels, der für seine Nester als Koloniebrüter ausreichend große Bäume bzw. Baumgruppen benötigt, genannt. Zu beachten ist, dass die Brutvögel in den Kolonien einer Hierarchie und innerartlichen Konkurrenz unterliegen. Nicht alle Saatkrähen in einer Kolonie brüten. Jede vom Menschen herbeigeführte Störung dieses Gefüges kann die Aufsplitterung von Kolonien und als direkte Folge daraus auch die Zunahme der Anzahl der Koloniestandorte der Saatkrähe fördern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2022OFOF 368/10Saatkrähen gezielt in nicht bewohnten Bereichen fördernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juli 2022OMOM 2482Saatkrähen gezielt in nicht bewohnten Bereichen fördernDirektanregung
  3. 16. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 2118Saatkrähen gezielt in nicht bewohnten Bereichen fördern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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