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Saatkrähen gezielt in nicht bewohnten Bereichen fördern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Ansiedlung von Krähen in nicht bewohnten Bereichen zu prüfen und zu berichten, um den Tierschutz zu fördern. Gleichzeitig soll die weitere Ausbreitung in Bonames zum Wohle der Menschen verhindert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie künftig die Ansiedlung von Krähen gezielt in nicht bewohnten Bereichen im Interesse des Tierschutzes gefördert werden kann. Damit zusammenhängend besteht die Frage, welche sonstigen Möglichkeiten darüber hinaus bestehen, die weitere Ausbreitung in Bonames möglichst zum Wohle der Menschen zu verhindern.

Begründung

Ziel muss werden, Tiere zu schützen und gleichzeitig auch die Belastung der in Bonames lebenden beziehungsweise arbeitenden Menschen gering zu halten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2022OFOF 368/10Saatkrähen gezielt in nicht bewohnten Bereichen fördernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juli 2022Sie sind hier
    OMOM 2482Saatkrähen gezielt in nicht bewohnten Bereichen fördern
    Direktanregung
  3. 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2118Saatkrähen gezielt in nicht bewohnten Bereichen fördernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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