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Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2118

Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Der Anregung wird entsprochen. Im Wendehammer der Birsteiner Straße wird eine Grenzmarkierung (Zick-Zack-Markierung) gemäß Zeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung markiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2019OFOF 577/11Markierung zur Kenntlichmachung von ParkverbotOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Juni 2019OAOA 433Markierung zur Kenntlichmachung von ParkverbotAnregung
  3. 18. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 2118Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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