Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot
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Birsteiner Straße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Installation von Sonnenschutz an der Bushaltestelle „Roter Graben“28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Birsteiner Straße per E-MailInhalt
Anregung vom 17.06.2019, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 577/11 vom 23.05.2019
Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Wendehammer in der Birsteiner Straße durch Quermarkierung darauf hinweisen zu lassen, dass dort "Parken verboten" besteht.
Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge und "gestrandete" Lkws schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammers soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2019OFOF 577/11Markierung zur Kenntlichmachung von ParkverbotOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Juni 2019Sie sind hierOAOA 433Markierung zur Kenntlichmachung von ParkverbotAnregung
- 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2118Markierung zur Kenntlichmachung von ParkverbotStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)