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Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Wendehammer in der Birsteiner Straße soll durch Markierung aufzeigen, dass dort "Parken verboten" ist. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge, und "gestrandete" LKW schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammer soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist.

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