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Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2088

Betreff: Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10 Zu 1) Der Magistrat geht davon aus, dass mittelfristig - analog der letzten fünf Jahre - die Stadtteilfriedhöfe des Ortsbezirks 10 weiterhin konstant durch Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Für diese Zeitspanne haben sich in der Vergangenheit jeweils rund 3 % für eine Bestattung auf einem der Stadtteilfriedhöfe entschieden. Allerdings wird auch hier der Anteil an Urnenbeisetzungen weiter zunehmen. Zu 2) Für die Fallzahlen in der Gebührenkalkulation wird derzeit nach den Gesamtbestattungszahlen geschaut und nicht nach der Anzahl an Bestattungen auf den jeweiligen Stadtteilfriedhöfen unterschieden. Bei der Ermittlung der Höhe der jeweiligen Fallzahlen wurden sowohl die vergangenen Jahre betrachtet als auch die zu erwartende Entwicklung weithin zu kleinen und pflegearmen bzw. -freien Urnengrabstätten. Grundsätzlich gibt es im Friedhofswesen die Problematik, dass die Unterhaltung der Friedhöfe aufgrund von wachsenden Freiflächen immer mehr kostet und die Gebühreneinnahmen immer weiter sinken. Die Ausgaben für den Friedhof sollten aber durch die Gebühreneinnahmen gedeckt sein. Die bisherigen Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt im Rahmen des grünpolitischen Wertes bzw. dem Wert des öffentlichen Interesses sind somit von großer Bedeutung im Friedhofswesen, da die Frankfurter Friedhöfe mit ihren teilweise parkähnlichen Anlagen zunehmend zur Naherholung genutzt werden. Weiterhin tragen sie durch einen großen Anteil an denkmalgeschützten Gebäuden und Grabmalen sowie mit vielen Kriegsgräbern zu einer anschaulichen Betrachtung der Frankfurter Stadtgeschichte bei. Die hierfür entstehenden Kosten sollten nicht auf den Gebührenschuldner umgelegt werden, da sie der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Zu 3) Außer für den Friedhof Bonames ist nach derzeitigem Stand nicht geplant, das Bestattungsangebot für die genannten Friedhöfe mittelfristig zu erweitern. In Berkersheim wurde bereits eine kleine Freifläche für Urnenwahlgräber zur Verfügung gestellt. Eine Einführung von zusätzlichen Angeboten auf kleinen Stadtteilfriedhöfen führt nach Ansicht des Magistrats nicht zu einer Erhöhung der Fallzahlen, sondern nur zu einer Verschiebung der Zahlen stadtweit. Aus diesem Grund lassen sich aufgrund dessen keine weiteren Friedhofsgebühren generieren, so dass das Friedhofswesen der Stadt Frankfurt am Main auch künftig auf Zuschüsse angewiesen ist. Zu 4) Eine Erweiterung des Angebots auf den kleineren Friedhöfen führt nach Ansicht des Magistrats nicht zu einer Erhöhung der Bestattungszahlen, sondern nur zu einer Verschiebung der Zahlen innerhalb Frankfurts. Eine Erhöhung der Bestattungszahlen kann aber beispielsweise dadurch erreicht werden, dass sich seit 01.07.2018 auch Nicht-Frankfurterinnen und Nicht-Frankfurter ohne Ausnahmegenehmigung auf Frankfurter Friedhöfen bestatten lassen können. Auch geht der Magistrat davon aus, dass durch die Einführung des Trauerwaldes "Unter Bäumen" auf dem Waldfriedhof Oberrad ein Zuwachs an Beisetzungen generiert werden kann. Dieser Trend wurde vor der Einführung des Trauerwalds vorwiegend durch private Anbieter wie z.B. Friedwald und Ruheforst beworben. Zu 5) Derzeit gibt es sowohl auf den Stadtteilfriedhöfen als auch auf den angrenzenden großen Friedhöfen Hauptfriedhof und Parkfriedhof Heiligenstock genügend Bestattungsflächen, die von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Ortsbezirk 10 genutzt werden können. Der Magistrat beobachtet die Entwicklung der freien Friedhofsfläche und wird rechtzeitig handeln, um auch weiterhin genügend Fläche für das bestehende Angebot zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. April 2018MM 71Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 22. Mai 2018OFOF 549/10Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 7. August 2018OMOM 3434Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Direktanregung
  4. 12. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 2088Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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