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Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OFFDP
30 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:

  • wie die Stadtteilsfriedhöfe im Ortsbezirk 10 in den nächsten Jahren voraussichtlich ausgelastet sein werden,
  • inwieweit sie auf Grundlage dieser Auslastung und der in M 71 vorgeschlagenen Gebührensatzung auf Basis der erhobenen Gebühren ohne weitere Zuschüsse betrieben werden können,
  • ob sich hieran etwas ändert, wenn auf diesen Stadtteilfriedhöfen neue Bestattungsformern, etwa Urnenwände, Friedwiesen oder ähnliches, eingerichtet werden,
  • ob im letzteren Fall die Kapazität der Stadtteilsfriedhöfe wachsen würde,
  • inwieweit auf Basis dieser Prognosen der Ortsbezirk 10 noch weitere Kapazitäten zur Beerdigung auf den zentralen Friedhöfen, Hauptfriedhof und Heiligenstock, benötigt? Begründung: Aus dem Vortrag des Magistrats M 71 wird ersichtlich, dass die Friedhöfe in Anbetracht der aktuellen Bedürfnisse an Beerdigungen so überdimensioniert sind, dass sie mit den vom Magistrat als vertretbaren vorgeschlagenen Gebühren nicht kostendeckend betrieben werden können. Dies ist für einen Gebührenhaushalt ein untragbarer Zustand. Vor diesem Hintergrund sollte der prognostizierte Bedarf genauer betrachtet werden, um sicherzustellen, dass insbesondere durch von den Bürgern an den Ortsbeirat herangetragenen Wünsche nach neuen Bestattungsformen auf den Stadtteilsfriedhöfen im Ortsbezirk 10 nicht weitere Unterdeckungen produziert werden, sondern vielmehr zunächst genau ermittelt wird, inwieweit die verfügbaren Flächen überhaupt ausgenutzt werden können.

Inhalt

Antrag vom 22.05.2018, OF 549/10

Betreff: Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:

  • wie die Stadtteilsfriedhöfe im Ortsbezirk 10 in den nächsten Jahren voraussichtlich ausgelastet sein werden,
  • inwieweit sie auf Grundlage dieser Auslastung und der in M 71 vorgeschlagenen Gebührensatzung auf Basis der erhobenen Gebühren ohne weitere Zuschüsse betrieben werden können,
  • ob sich hieran etwas ändert, wenn auf diesen Stadtteilfriedhöfen neue Bestattungsformern, etwa Urnenwände, Friedwiesen oder ähnliches, eingerichtet werden,
  • ob im letzteren Fall die Kapazität der Stadtteilsfriedhöfe wachsen würde,
  • inwieweit auf Basis dieser Prognosen der Ortsbezirk 10 noch weitere Kapazitäten zur Beerdigung auf den zentralen Friedhöfen, Hauptfriedhof und Heiligenstock, benötigt?

    Begründung: Aus dem Vortrag des Magistrats M 71 wird ersichtlich, dass die Friedhöfe in Anbetracht der aktuellen Bedürfnisse an Beerdigungen so überdimensioniert sind, dass sie mit den vom Magistrat als vertretbaren vorgeschlagenen Gebühren nicht kostendeckend betrieben werden können. Dies ist für einen Gebührenhaushalt ein untragbarer Zustand. Vor diesem Hintergrund sollte der prognostizierte Bedarf genauer betrachtet werden, um sicherzustellen, dass insbesondere durch von den Bürgern an den Ortsbeirat herangetragenen Wünsche nach neuen Bestattungsformen auf den Stadtteilsfriedhöfen im Ortsbezirk 10 nicht weitere Unterdeckungen produziert werden, sondern vielmehr zunächst genau ermittelt wird, inwieweit die verfügbaren Flächen überhaupt ausgenutzt werden können.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.04.2018, M 71 Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. April 2018MM 71Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 22. Mai 2018Sie sind hier
    OFOF 549/10Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 7. August 2018OMOM 3434Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Direktanregung
  4. 12. November 2018Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 2088Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO I, TOP 17
Beraten
1. Die Vorlage M 71 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 549/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 24 · 07.08.2018
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3434 2018 1. Der Vorlage M 71 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 549/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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