Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:
- wie die Stadtteilsfriedhöfe im Ortsbezirk 10 in den nächsten Jahren voraussichtlich ausgelastet sein werden,
- inwieweit sie auf Grundlage dieser Auslastung und der in M 71 vorgeschlagenen Gebührensatzung auf Basis der erhobenen Gebühren ohne weitere Zuschüsse betrieben werden können,
- ob sich hieran etwas ändert, wenn auf diesen Stadtteilfriedhöfen neue Bestattungsformern, etwa Urnenwände, Friedwiesen oder ähnliches, eingerichtet werden,
- ob im letzteren Fall die Kapazität der Stadtteilsfriedhöfe wachsen würde,
- inwieweit auf Basis dieser Prognosen der Ortsbezirk 10 noch weitere Kapazitäten zur Beerdigung auf den zentralen Friedhöfen, Hauptfriedhof und Heiligenstock, benötigt? Begründung: Aus dem Vortrag des Magistrats M 71 wird ersichtlich, dass die Friedhöfe in Anbetracht der aktuellen Bedürfnisse an Beerdigungen so überdimensioniert sind, dass sie mit den vom Magistrat als vertretbaren vorgeschlagenen Gebühren nicht kostendeckend betrieben werden können. Dies ist für einen Gebührenhaushalt ein untragbarer Zustand. Vor diesem Hintergrund sollte der prognostizierte Bedarf genauer betrachtet werden, um sicherzustellen, dass insbesondere durch von den Bürgern an den Ortsbeirat herangetragenen Wünsche nach neuen Bestattungsformen auf den Stadtteilsfriedhöfen im Ortsbezirk 10 nicht weitere Unterdeckungen produziert werden, sondern vielmehr zunächst genau ermittelt wird, inwieweit die verfügbaren Flächen überhaupt ausgenutzt werden können.
Inhalt
Antrag vom 22.05.2018, OF 549/10
Betreff: Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten:
- wie die Stadtteilsfriedhöfe im Ortsbezirk 10 in den nächsten Jahren voraussichtlich ausgelastet sein werden,
- inwieweit sie auf Grundlage dieser Auslastung und der in M 71 vorgeschlagenen Gebührensatzung auf Basis der erhobenen Gebühren ohne weitere Zuschüsse betrieben werden können,
- ob sich hieran etwas ändert, wenn auf diesen Stadtteilfriedhöfen neue Bestattungsformern, etwa Urnenwände, Friedwiesen oder ähnliches, eingerichtet werden,
- ob im letzteren Fall die Kapazität der Stadtteilsfriedhöfe wachsen würde,
- inwieweit auf Basis dieser Prognosen der Ortsbezirk 10 noch weitere Kapazitäten zur Beerdigung auf den zentralen Friedhöfen, Hauptfriedhof und Heiligenstock, benötigt?
Begründung: Aus dem Vortrag des Magistrats M 71 wird ersichtlich, dass die Friedhöfe in Anbetracht der aktuellen Bedürfnisse an Beerdigungen so überdimensioniert sind, dass sie mit den vom Magistrat als vertretbaren vorgeschlagenen Gebühren nicht kostendeckend betrieben werden können. Dies ist für einen Gebührenhaushalt ein untragbarer Zustand. Vor diesem Hintergrund sollte der prognostizierte Bedarf genauer betrachtet werden, um sicherzustellen, dass insbesondere durch von den Bürgern an den Ortsbeirat herangetragenen Wünsche nach neuen Bestattungsformen auf den Stadtteilsfriedhöfen im Ortsbezirk 10 nicht weitere Unterdeckungen produziert werden, sondern vielmehr zunächst genau ermittelt wird, inwieweit die verfügbaren Flächen überhaupt ausgenutzt werden können.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.04.2018, M 71 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2018MM 71Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 22. Mai 2018Sie sind hierOFOF 549/10Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 7. August 2018OMOM 3434Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 12. November 2018Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 2088Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme