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Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OM
30 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3434 entstanden aus Vorlage: OF 549/10 vom 22.05.2018

Betreff: Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10 Vorgang: M 71/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10 in den nächsten Jahren voraussichtlich ausgelastet sein werden; 2. inwieweit sie auf Grundlage dieser Auslastung und der in der Vorlage M 71 vorgeschlagenen Gebührensatzung auf Basis der erhobenen Gebühren ohne weitere Zuschüsse betrieben werden können; 3. ob sich hieran etwas ändert, wenn auf diesen Stadtteilfriedhöfen neue Bestattungsformen, etwa Urnenwände, Friedwiesen oder Ähnliches, eingerichtet werden; 4. ob im letzteren Fall die Kapazität der Stadtteilfriedhöfe wachsen würde; 5. inwieweit auf Basis dieser Prognosen der Ortsbezirk 10 noch weitere Kapazitäten zur Beerdigung auf den zentralen Friedhöfen, Hauptfriedhof und Heiligenstock, benötigt.

Begründung: Aus dem Vortrag des Magistrats M 71 wird ersichtlich, dass die Friedhöfe in Anbetracht der aktuellen Bedürfnisse an Beerdigungen so überdimensioniert sind, dass sie mit den vom Magistrat als vertretbar vorgeschlagenen Gebühren nicht kostendeckend betrieben werden können. Dies ist für einen Gebührenhaushalt ein untragbarer Zustand. Vor diesem Hintergrund sollte der prognostizierte Bedarf genauer betrachtet werden, um sicherzustellen, dass insbesondere durch von den Bürgern an den Ortsbeirat herangetragenen Wünsche nach neuen Bestattungsformen auf den Stadtteilfriedhöfen im Ortsbezirk 10 nicht weitere Unterdeckungen produziert werden, sondern vielmehr zunächst genau ermittelt wird, inwieweit die verfügbaren Flächen überhaupt ausgenutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. April 2018MM 71Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 22. Mai 2018OFOF 549/10Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 7. August 2018Sie sind hier
    OMOM 3434Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10
    Direktanregung
  4. 12. November 2018Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 2088Auslastung der Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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