Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 207
Betreff: Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren Das Haltverbot gegenüber der Bushaltestelle ist in der Martinskirchstraße ab der Einmündung Alt-Schwanheim bis Hausnummer 71 gut sichtbar durch Verkehrszeichen (VZ) 283-10/20/30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Der Bereich des Haltverbots ist ca. 40 m lang. Wer sein Fahrzeug dort abstellt, tut dies wissentlich verbotswidrig. Auch eine Markierung mittels VZ 299 StVO "Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote" würde daran nichts ändern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Die Martinskirchstraße wird durch das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit überwacht. Eine langfristige Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen kann aufgrund der zahlreichen Aufgabengebiete des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit nicht erfolgen. Eine kurzfristige Intensivierung wird aber eingeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 1545/6Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle .Alt-Schwanheim. markierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Dezember 2015OMOM 4775Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle „Alt-Schwanheim“ markierenDirektanregung
- 1. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 207Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab