Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle „Alt-Schwanheim“ markieren
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4775 entstanden aus Vorlage: OF 1545/6 vom 16.11.2015
Betreff: Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" in der Martinskirchstraße eine Sperrfläche zu markieren, um dem dort durch Schilder ausgewiesenen Haltverbot mehr Nachdruck zu verleihen.
Begründung: Das Haltverbot hat den Sinn, ausreichend Platz für den fließenden Verkehr zu sichern, wenn Busse (drei Linien) die Bushaltestelle anfahren. Leider halten sich aber viele Fahrzeugbesitzer nicht an die Schilder und stellen dort ihre Fahrzeuge kurz oder auch weniger kurz ab. So kommt es immer wieder zu Staus, weil kein Auto mehr durchkommt, wenn ein Bus an der Haltestelle steht. Natürlich garantiert auch eine gut sichtbar markierte Sperrfläche nicht, dass Autos dort verbotswidrig abgestellt werden, aber die Zahl dürfte sich doch deutlich reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 1545/6Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle .Alt-Schwanheim. markierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Dezember 2015Sie sind hierOMOM 4775Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle „Alt-Schwanheim“ markierenDirektanregung
- 1. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 207Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats