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Radverkehrsplanung zwischen Nordmainischer S-Bahn und Ostpark

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Planung einer Radschnellverbindung zwischen der Nordmainischen S-Bahn und dem Ostpark. Es wird eine Trassenführung nördlich der Bahnlinie als Vorzugslösung vorgeschlagen, wobei naturschutzrechtliche Bedenken und genehmigungsrechtliche Risiken berücksichtigt werden müssen. Eine Alternativtrasse über die Ostparkstraße wird ebenfalls in Betracht gezogen.

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Stellungnahme des Magistrats

Auf der Basis einer Potenzialstudie unter der Federführung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain haben die Kommunen Frankfurt am Main, Maintal und Hanau die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor vereinbart. Dabei ist für den Frankfurter Abschnitt eine weitgehend am bestehenden Straßen- und Wegenetz orientierte Trassenführung nördlich der Bahnlinie als Vorzugslösung ermittelt worden. Im Zuge der Studie wurden die Chancen für die Umsetzung einer auch im Bereich Riederwald durchgehend bahnparallelen Trasse im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn gesehen. Mit dieser Lösung sind aber auch genehmigungsrechtliche Risiken verbunden, die im weiteren Planungsverlauf zu klären sind. Im Bereich Ostpark wurde der sehr breite Wegequerschnitt des südlichen Parkwegs als geeignet für eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs bewertet, zumal die Vorplanung für die Sanierung des Ostparks eine Teilasphaltierung des Weges vorsah, die den angestrebten Ausbaustandards für Radschnellverbindungen nahegekommen wäre. Diese Planung wurde so allerdings nicht umgesetzt. Im Beteiligungsverfahren zur Machbarkeitsstudie wurden zum einen durch die Untere Naturschutzbehörde naturschutzrechtliche Bedenken für den vorgelagerten Riederwald benannt, zum anderen ist die Meinungsbildung innerhalb des Magistrats zur Trassenführung noch nicht abgeschlossen. Eine Alternativtrasse über die Ostparkstraße könnte als schlüssige Trasse in die gesamte Trassenplanung integriert werden, wenn der Radschnellweg nicht über die Orber Straße und entlang des südlichen Waldrandes des Riederwalds Richtung Innenstadt verlaufen würde, sondern über die Wächtersbacher Straße, den Erlenbruch und im weiteren Verlauf entlang des FSV-Stadions auf die Straße Am Bornheimer Hang und von dort auf die Ostparkstraße. Damit wären der Ostpark und der Riederwald vom Radschnellweg und seinen Auswirkungen nicht betroffen. Der nächste Schritt wäre eine Konkretisierung der Vorzugstrasse beziehungsweise möglicher Alternativführungen im Zuge einer Vorplanung. Vor diesem Hintergrund wird aktuell durch den Regionalverband geprüft, ob die Landesförderung der weitergehenden Planung zusätzlich für eine alternative Führung abseits des Riederwalds und des Ostparks greift. Eine Entscheidung steht noch aus. Auch diese Vorplanung soll - gefördert durch das Land Hessen - im Zuge einer interkommunalen Kooperation erfolgen. Voraussetzung dafür ist jedoch zunächst ein Grundsatzbeschluss zur Trassenführung beziehungsweise zu den Trassenvarianten durch die Stadtverordnetenversammlung. Vor dem Hintergrund der oben genannten Bedenken und Risiken ist die magistratsinterne Abstimmung einer Beschlussvorlage und weiterer Planungsschritte noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat hält den Ortsbeirat hinsichtlich der weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juli 2020OFOF 470/4Radverkehrsplanung zwischen Nordmainischer S-Bahn und OstparkOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. August 2020OMOM 6362Radverkehrsplanung zwischen Nordmainischer S-Bahn und OstparkDirektanregung
  3. 27. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 2064Radverkehrsplanung zwischen Nordmainischer S-Bahn und Ostpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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