Bebauungsplan "Südlich Am Riedsteg"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird den Ortsbeirat über die Bebauungsplanung "Südlich am Riedsteg" informieren, sobald diese stadträumlich und planungsrechtlich hinreichend ausgearbeitet ist. Im Rahmen der Offenlage wird darüber hinaus auch für die Bürgerschaft die Möglichkeit zur Information und Stellungnahme gegeben sein. Diese ist für 2021 geplant. Mit dem Bau der Sporthalle und der Wohnbebauung kann begonnen werden, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich und die Erschließung hergestellt ist. Diese wiederrum setzt den Abschluss des Umlegungsverfahrens voraus. Die Beleuchtung der Straße Am Riedsteg wird im Rahmen der Erschließungsmaßnahme erfolgen.