Modellversuch Tempo 30 im Stadtteil Bergen-Enkheim
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt setzt sich für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung ein, um innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h zu ermöglichen. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Lebensqualität in den Stadtteilen verbessern. Die Umsetzung hängt jedoch von der Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften ab.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie vom Ortsbeirat erkannt setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt über den Deutschen Städtetag für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung ein, die es den Kommunen ermöglicht die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h zu begrenzen. Die politische Entscheidungsfindung hierzu findet auf der verantwortlichen Bundesebene statt.
Die Untere Straßenverkehrsbehörde ist aktuell an die geltenden rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) gebunden. Diese schreiben die innerörtlich geltende Höchstgeschwindigkeit auf grundsätzlich 50km/h fest und lassen Ausnahmen nur unter sehr strengen Maßgaben zu.
Der Magistrat wartet die Änderung der Rechtsvorschriften ab, danach können dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierungen - auch in Bergen-Enkheim - umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022OFOF 92/16Modellversuch Tempo 30 im Stadtteil Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE, BFF
- 22. März 2022OMOM 1857Modellversuch Tempo 30 im Stadtteil Bergen-EnkheimDirektanregung
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2009Modellversuch Tempo 30 im Stadtteil Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab