Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1998
Betreff: Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-Betrieb Der Zustand der Gleisanlagen ist in der Ginnheimer Landstraße hinsichtlich der betrieblichen Nutzung uneingeschränkt in Ordnung. Der Magistrat plant die Gleisanlagen zwischen den Haltestellen Markus-Krankenhaus und Ginnheim ab dem Jahr 2018 bis zum Jahr 2020 in zwei Bauabschnitten zu erneuern. Eine Erneuerung des gesamten Abschnitts in 2018 ist nicht möglich. Die Lärmemissionen in der Ginnheimer Landstraße sind im Wesentlichen hauptsächlich auf die Abrollgeräusche des Individualverkehrs auf der Pflastereindeckung der Gleisanlagen und kaum auf den Zustand der Gleise zurückzuführen. Eine zusätzliche Lärmbelastung durch die geplante Verlängerung der Betriebszeiten der Straßenbahnlinie 16 durch den Zustand der Infrastruktur wird seitens des Magistrats insofern nicht erwartet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2016OMOM 910Aufteilung des Nachtbusses n5 in zwei FahrtrichtungenDirektanregung
- 20. Januar 2017STST 194Aufteilung des Nachtbusses n5 in zwei FahrtrichtungenStellungnahme
- 2. März 2017OFOF 198/9Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-BetriebOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. März 2017OMOM 1383Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-BetriebDirektanregung
- 4. September 2017STST 1675Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-BetriebStellungnahme
- 2. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1998Auch U-Bahnen und Straßenbahnen im 24-Stunden-BetriebStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab