Tempolimit auf der Straße Berkersheimer Weg
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass ein Tempolimit von 30 km/h auf dem Berkersheimer Weg nicht umgesetzt werden kann, da die Straßenverhältnisse und der Ausbau dies nicht erfordern. Die Sicherheit der Kinder vor der Albert-Schweitzer-Schule wird durch bestehende Maßnahmen gewährleistet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat zitiert auszugsweise seine Stellungnahme vom 6. August 2018, ST 1407:
"Der Berkersheimer Weg war zwar bis zur Ausbesserung der Fahrbahndecke im vergangenen Sommer mit dem Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Tempo 30) beschildert. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Fahrbahn sich in einem schlechten Zustand befand, der diese Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig machte. Nach Ende der Baumaßnahmen wurden die Schilder folgerichtig nicht mehr aufgestellt. Dies gilt nicht für den Streckenabschnitt 150 Meter vor und nach der Albert-Schweitzer-Schule. Dort gilt weiterhin Tempo 30."
Zudem hat der Berkersheimer Weg auch überregionale Bedeutung als Verbindung zwischen Eschersheim, der Homburger Landstraße und den Stadtteilen nördlich des Frankfurter Berges.
Die Voraussetzungen haben sich gegenüber 2018 nicht verändert. Die Straße ist in Zustand und Ausbau weiterhin ausreichend, um Tempo 50 km/h beizubehalten. Die Zuwegung zu der Schule ist teilweise mit Drängelgittern versehen. Das Tempo ist vor der Schule auf 30 km/h verringert. Eine Fußgängerampel befindet sich unmittelbar vor der Schule. Der gesetzliche Auftrag, Kindern einen besonderen Schutz zukommen zu lassen, ist erfüllt.
Tempo 30 auf dem gesamten Berkersheimer Weg lässt sich deshalb nicht umsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 573/10Tempolimit auf der Straße Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2023OMOM 3886Tempolimit auf der Straße Berkersheimer WegDirektanregung
- 22. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1969Tempolimit auf der Straße Berkersheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab