Wärmeplanung für den Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Die Konzeptstudie zur kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main wurde erstellt, um die gesetzlichen Anforderungen zur Erreichung der Energie- und Klimaziele zu erfüllen. Sie bietet eine Grundlage für die Entwicklung eines Wärmeplans, der bis 2026 erstellt werden muss, und zielt darauf ab, eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu gewährleisten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Ende 2021 hat der Magistrat die Forschungs- und Beratungsorganisation e-think energy research GmbH, eine Ausgründung der TU Wien, beauftragt, eine Konzeptstudie zur Vorbereitung der stadtweiten kommunalen Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Konzeptstudie liegt nun vor und wurde am 30. November 2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz vorgestellt.
Inhalte der Studie sind:
- Berechnung des Wärmebedarfs des Frankfurter Gebäudebestandes
- Kosten und Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Sanierungsmaßnahmen
- Kosten und Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme
- Kosten und Potenziale zum Ausbau der Fernwärme
- Kosten und Potenziale zur dezentralen Wärmeversorgung
- gesamtstädtische Szenarien zur Wärmeversorgung bis 2035 und 2045
- Handlungsempfehlungen
Die Ergebnisse der Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main werden nun Grundlage eines M-Vortrages, der dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird.
Das hessische Energiegesetz schreibt vor, dass Kommunen ab 20.000 Einwohner:innen ab dem 29.11.2023 verpflichtet sind, zur Erreichung der Energie- und Klimaziele eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes soll am
- Januar 2024 in Kraft treten. Danach müssen Großstädte bis zum
- Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen. Ziel der Wärmeplanung ist, den vor Ort besten und wirtschaftlichsten Weg zu einer klimaneutralen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Die nun vorliegende Konzeptstudie ist eine gute Basis, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Die kommunale Wärmeplanung gibt eine grobe Orientierung, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete). Straßengenaue detaillierte Aussagen zur zukünftigen Wärmeversorgung werden dann in Kombination mit den Energieversorgungsplänen sowie den Transformations- und Ausbauplänen der kommunalen Energieversorger möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2023OFOF 677/10Wärmeplanung für den Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2023OMOM 4475Wärmeplanung für den Ortsbezirk 10Direktanregung
- 8. Januar 2024Sie sind hierSTST 18Wärmeplanung für den Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1206Wärmeplanung für den Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab