Hundeauslauf Grüneburgpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1847
Betreff: Hundeauslauf Grüneburgpark
- Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirates 2 auf. Das Grünflächenamt wird die Flächen im Hundeauslauf durch den Rückschnitt der hochstehenden Gräser und herabhängenden Zweige der umstehenden Bäume wieder vollumfänglich zugänglich machen.
- Eine Verbesserung der Bodenfläche im Hundeauslauf ist nicht möglich. Eine neue Rasenfläche kann wegen des Schattens der großen Bäume und der intensiven Nutzung der Fläche durch spielende und grabende Hunde nicht anwachsen. Eine Verschlammung bzw. Staubentwicklung - je nach aktueller Witterungslage - kann leider nicht verhindert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2018OFOF 580/2Hundeauslauf GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2018OMOM 3330Hundeauslauf GrüneburgparkDirektanregung
- 17. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1847Hundeauslauf GrüneburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab