Barrierefreie Spielplätze im Ortsbezirk
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der schrittweisen Umsetzung von inklusiven Spielplätzen in Frankfurt. Aufgrund begrenzter Ressourcen können nicht alle Spielplätze sofort barrierefrei gestaltet werden. Es wird jedoch bei neuen und umgestalteten Spielplätzen auf Inklusion geachtet, um die Teilhabe aller Kinder zu ermöglichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt verwaltet rd. 440 Spielplätze, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Die vorhandenen Personalkapazitäten und das zur Verfügung stehende Budget pro Jahr erlauben keine sofortige, flächendeckende Umsetzung von inklusiven Spielplätzen. Der Magistrat setzt daher Inklusion schrittweise um. Dies ist immer dann möglich, wenn Spielplätze neu gebaut oder umgestaltet werden. Daher wird bei Spielplatzprojekten seit 2009 immer geprüft, wie weit der Aspekt der Inklusion dort verwirklicht werden kann. Dies ist je nach Größe und Lage (Topographie) unterschiedlich gut möglich. Es wird im Grundsatz aber immer versucht, zumindest einige Elemente anzubieten, die der Inklusion Rechnung tragen. Inklusion bedeutet die Möglichkeit der Nutzung bzw. Teilhabe am Spiel durch alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder individuellen Fähigkeiten. Spezielle Geräte wie z.B. Rollstuhlschaukeln sind entsprechend dieser Leitlinie tatsächlich nicht inklusiv. Jede Ausstattung, die zur gemeinsamen Nutzung von Kindern mit und ohne Behinderungen geeignet ist, kann im weitesten Sinne als inklusiv bezeichnet werden. Diese Anforderungen werden insbesondere von Nestschaukeln, von Drehelementen auf denen man sitzen oder liegen kann und einer grundsätzlich stufenlosen Erschließung erfüllt. Insofern haben sehr viele Spielplätze, ob alt oder neu, inklusive Elemente. Je größer der Spielplatz ist, umso leichter lassen sich verschiedene Spielmöglichkeiten für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern darstellen und ggfs. durch spezielle Geräte ergänzen. Grundsätzlich ist eine singuläre Aufstellung von Spielgeräten keine zielführende Lösung. Spielabläufe und insbesondere das inklusive Zusammenspiel von behinderten und nicht behinderten Kindern bedürfen einer guten Planung. Zu Frage 1: Im Sinne der obigen Ausführungen kann diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden, da es keine allgemeingültige Definition für "barrierefreie Elemente" gibt, die statistisch erfassbar wäre. Frage 2: Für das aktuelle und das kommende Jahr sind keine Maßnahmen im Ortsbezirk geplant. Allerdings sind erst vor kurzem zwei große Spielplatzumgestaltungen im Ortsbezirk fertiggestellt worden. Bei der Erstellung des Spielplatzes "Auf der Körnerwiese" wurde auf eine vollständig barrierefreie Erschließung geachtet. Insbesondere die Eltern-Kind-Schaukel ist ein inklusiv nutzbares Gerät, das auch für Menschen mit Behinderungen einen hohen Spielwert besitzt. Auf dem Spielplatz "Hessenplatz" wurde ebenfalls eine barrierefreie und inklusive Erschließung, unter anderem durch den großzügigen und farbigen Rädchenweg realisiert. Im Kleinkindbereich wurde eine spezielle Holzbrücke für Kinder mit Bewegungseinschränkungen errichtet, die auch mit dem Rollstuhl befahren werden kann, damit hier gemeinsam am Sand gespielt werden kann. Frage 3: siehe einleitende Ausführungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2021OFOF 59/2Spielgerät auch für Kinder mit Behinderung im GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 7. Juni 2021OIBOIB 9Spielgerät auch für Kinder mit Behinderung im GrüneburgparkBudget-Initiative
- 7. Juni 2021OFOF 60/2Spielgerät auch für Kinder mit Behinderung im GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 21. Juni 2021OFOF 116/2Barrierefreie Spielplätze im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2021VV 104Barrierefreie Spielplätze im OrtsbezirkAnfrage
- 30. August 2021STST 1514Spielgerät auch für Kinder mit Behinderung im GrüneburgparkStellungnahme
- 11. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1837Barrierefreie Spielplätze im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab