Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung, Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser zu schützen. Es wird festgestellt, dass in dem betroffenen Bereich von 2016 bis 2022 keine Unfälle mit Personenschäden registriert wurden, weshalb die Anregung abgelehnt wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auf dem betroffenen Abschnitt sind von 2016 bis 2022 keinerlei Unfälle mit Personenschäden polizeilich aufgenommen worden.
Der Annahme, es bestehe dort eine besondere Gefährdung der zu Fuß Gehenden, fehlt es insofern an Sachgrundlage, weswegen der Anregung nicht entsprochen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2024OFOF 510/12Fußgänger am Topographischen Weg und Am Taubenzehnten besser schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2024OMOM 5450Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützenDirektanregung
- 28. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1832Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab