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Benennung der Ausgleichsmaßnahme für die Bebauung der Günthersburghöfe

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme zur Sicherstellung der ökologischen Funktion für den Gartenrotschwanz. Es wird eine Wiese mit Kirschbaum-Hochstämmen bepflanzt, um den Fortpflanzungsraum der Art zu erhalten und zu fördern.

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Stellungnahme des Magistrats

Bei der im Bericht des Magistrats B 209 vom 27.04.2020 erwähnten artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme handelt es sich um eine sogenannte CEF-Maßnahme (Measures to ensure the "continued ecological functionality"). Mit ihr wird sichergestellt, dass die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Gartenrotschwanzes im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt und der Erhalt der Population gesichert wird. Es handelt sich um folgende Maßnahme: Auf einer 10.693 m2 großen Wiese am Heiligenstock (Gemarkung Seckbach, Flur 16, Flurstück 1/6 teilweise) im Bereich des ehemaligen DENA-Senders werden 50 Kirschbaum-Hochstämme angepflanzt. Es handelt sich um alte und erhaltenswerte Sorten des Berger Nordhangs, deren genetisches Potential für die Zukunft bewahrt werden soll. Von den am Berger Nordhang vorhandenen alten Sorten wurden Raiser entnommen und auf Hochstämme gepropft, die auf der Ausgleichsfläche gepflanzt werden. Die Flächengröße ist laut Unterer Naturschutzbehörde zur Ansiedlung von drei bis vier Rotschwanzpaaren geeignet und liegt in einer Entfernung von 3 km zum Eingriffsbereich. Da die Art als Höhlen- und Halbhöhlenbrüter stark an alten Baumbestand gebunden ist, sind die Kirschbäume mit acht geeigneten Nist-hilfen zu versehen, da ein Vorkommen geeigneter Höhlenstrukturen bei den jungen Bäumen nicht zu erwarten ist. Die Fläche unterliegt der Schafbeweidung und wird zusätzlich einmal im Jahr gemäht. Somit stellt sie einen geeigneten Lebensraum für die Beutetiere des Gartenrotschwanzes dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2020BB 209M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwMagistratsbericht
  2. 10. Juni 2020OFOF 881/3Benennung der Ausgleichsmaßnahme für die Bebauung der GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 25. Juni 2020OMOM 6273Benennung der Ausgleichsmaßnahme für die Bebauung der GünthersburghöfeDirektanregung
  4. 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 1813Benennung der Ausgleichsmaßnahme für die Bebauung der Günthersburghöfe
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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