Oppenheimer Platz - Schutz der Blumenrabatte
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1811
Betreff: Oppenheimer Platz - Schutz der Blumenrabatte Der Magistrat hatte den Zaun, bestehend aus kurzen Holzpfosten mit Drahtbespannung, als temporären Schutz für die Entwicklung der Stauden im Zuge der Erneuerung des Oppenheimer Platzes aufstellen lassen. Nach der Entwicklung der Pflanzung ist dieser in der Regel nicht mehr notwendig und der temporäre Zaun wurde zurückgebaut. Die angrenzende Rasenfläche ist als Liegewiese ausgewiesen. Dort ist das Ballspielen nicht erlaubt. Dies ist durch die Hinweisschilder geregelt. Ein erneutes Aufstellen eines Holzzaunes in der vorherigen Ausführung ist aus Haltbarkeitsgründen nicht zielführend. Es ist vorgesehen, mit investiven Mitteln ein haltbares Rabatten-Geländer gegen das Durchlaufen von Personen nachzurüsten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. Mai 2018OFOF 887/5Oppenheimer Platz - Schutz der BlumenrabatteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2018OMOM 3309Oppenheimer Platz - Schutz der BlumenrabatteDirektanregung
- 17. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1811Oppenheimer Platz - Schutz der BlumenrabatteStellungnahme
- 4. März 2019OFOF 1186/5Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP, LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab