Oppenheimer Platz - Schutz der Blumenrabatte
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Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3309 entstanden aus Vorlage: OF 887/5 vom 20.05.2018
Betreff: Oppenheimer Platz - Schutz der Blumenrabatte Der Magistrat wird gebeten, die Blumenrabatte entlang der Liegewiese auf dem Oppenheimer Platz durch einen niedrigen Zaun vor Bällen zu schützen.
Begründung: Die Liegewiese auf dem Oppenheimer Platz wird häufig zum Ballspielen genutzt. Die Bälle rollten bisher nicht in die Blumenrabatte, weil der davor aufgestellte Zaun sie abfing. Nun fehlt er leider, sodass die Blumen durch Bälle und nach ihnen suchende Spieler in Mitleidenschaft gezogen werden. Zum Schutz der Blumen soll der Zaun ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. Mai 2018OFOF 887/5Oppenheimer Platz - Schutz der BlumenrabatteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3309Oppenheimer Platz - Schutz der BlumenrabatteDirektanregung
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1811Oppenheimer Platz - Schutz der BlumenrabatteStellungnahme
- 4. März 2019OFOF 1186/5Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP, LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats