Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz
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Oppenheimer Platz Vorgang: OM 3309/18 OBR 5; ST 1811/18 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Blumenrabatten entlang der Wiesenfläche durch rund um die Rabatten angebrachte, umlaufende niedrige Schutzgeländer vor einfliegenden und einrollenden Bällen und vor dem Betreten zu schützen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren bis zu einem Betrag von 4000 Euro. Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von Anwohnern stark genutzt und auf der Wiese wird auch Ball gespielt. Dabei landen gelegentlich unbeabsichtigt Bälle in den Blumenrabatten. Zum Schutz der Rabatten sind deshalb niedrige, umlaufenden Gitter notwendig. Leider hat der Magistrat in seiner ST 1811/2018 abgelehnt, die wesentlich billigeren, dünnen Zäune aus feinem Maschendraht auf ca. 40 cm hohen Holzpfählen zum Schutz der Blumen zu installieren. Entgegen dieser Stellungnahme ist das Ballspielen bei entsprechender Rücksichtnahme ausdrücklich durch Beschilderung erlaubt. Die angekündigten Gitter am Wegesrand sind zum Schutz der Rabatten nicht ausreichend. Ein umlaufendes Schutzgeländer ist erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 04.03.2019, OF 1186/5
Betreff: Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz Vorgang: OM 3309/18 OBR 5; ST 1811/18 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Blumenrabatten entlang der Wiesenfläche durch rund um die Rabatten angebrachte, umlaufende niedrige Schutzgeländer vor einfliegenden und einrollenden Bällen und vor dem Betreten zu schützen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren bis zu einem Betrag von 4000 Euro.
Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von Anwohnern stark genutzt und auf der Wiese wird auch Ball gespielt. Dabei landen gelegentlich unbeabsichtigt Bälle in den Blumenrabatten. Zum Schutz der Rabatten sind deshalb niedrige, umlaufenden Gitter notwendig. Leider hat der Magistrat in seiner ST 1811/2018 abgelehnt, die wesentlich billigeren, dünnen Zäune aus feinem Maschendraht auf ca. 40 cm hohen Holzpfählen zum Schutz der Blumen zu installieren. Entgegen dieser Stellungnahme ist das Ballspielen bei entsprechender Rücksichtnahme ausdrücklich durch Beschilderung erlaubt. Die angekündigten Gitter am Wegesrand sind zum Schutz der Rabatten nicht ausreichend. Ein umlaufendes Schutzgeländer ist erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2018OFOF 887/5Oppenheimer Platz - Schutz der BlumenrabatteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2018OMOM 3309Oppenheimer Platz - Schutz der BlumenrabatteDirektanregung
- 17. September 2018STST 1811Oppenheimer Platz - Schutz der BlumenrabatteStellungnahme
- 4. März 2019Sie sind hierOFOF 1186/5Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP, LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.