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Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, mit der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger:innen in Frankfurt am Main Kontakt aufzunehmen, um Lösungen gegen das ungeregelte Abstellen von E-Scootern zu erarbeiten. Ziel ist es, durch Maßnahmen wie die Einrichtung von E-Scooter-Parkplätzen und Sperrzonen die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Behinderungen zu vermeiden.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird mit der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger:innen der Stadt Frankfurt am Main Kontakt aufnehmen und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Lösungen, wie zum Beispiel die Einrichtung von E-Scooter-Parkplätzen, in deren Umkreis im Radius von 100 Metern die Miete nicht mehr beendet werden kann oder die Einrichtung von Sperrzonen, werden, soweit erforderlich, verkehrsrechtlich angeordnet und umgesetzt. Für eine schnelle Kommunikation der Maßnahmen an die E-Scooter-Anbieter wird die vorhandene Curbside-Management-Software genutzt.

Generell ist zu sagen, dass die Zulassung der E-Scooter mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesverkehrsministerium erfolgte und im gesamten Bundesgebiet gilt. Nach § 11 Absatz 5 eKFV sind E-Scooter beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln, dadurch ist das Abstellen auf dem Gehweg zulässig. Allerdings unterliegen auch Nutzer:innen von E-Scootern den Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr (§ 1 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), weshalb diese nicht so abgestellt werden dürfen, dass es zu einer unverhältnismäßigen Behinderung kommt.

E-Scooter, welche mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellt werden, sei es durch die Verleih-Firmen oder die Nutzer:innen, werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von den Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streifentätigkeit zur Seite gestellt und der Parkverstoß angezeigt. Ferner werden den Verleihanbietern die Kosten für die Umstellungsmaßnahme auferlegt. Bei der Städtischen Verkehrspolizei eingehende Hinweise zu behindernd abgestellten E-Scootern werden grundsätzlich an die Anbieter anonymisiert mit der Aufforderung zur Beseitigung weitergeleitet.

Das gewerbsmäßige Abstellen von E-Scootern stellt, so die Rechtsprechung, eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar. Die Stadt Frankfurt am Main hat daher auch die Konsequenz gezogen und Sondernutzungserlaubnisse ausgestellt, um mit den Auflagen regulierend eingreifen zu können.

Damit konnte beispielsweise die Anzahl der E-Scooter limitiert werden und es gibt die Möglichkeit, mit Einrichtung von besonderen Abstellflächen für E-Scootern das Abstellen in deren Umkreis zu untersagen. Von diesen Abstellflächen sind bereits einige in der Innenstadt ausgewiesen, weitere werden folgen.

Zudem besteht die Möglichkeit über die "Falschparker-App" von Nivel Regulator (kostenlos in jedem App-Store erhältlich) verbotswidrig abgestellte E-Scooter zu melden. Die Leihanbieter werden sich dann um die Beseitigung bemühen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2024OFOF 1179/5Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbindenOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 5. Juli 2024OMOM 5782Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbindenDirektanregung
  3. 21. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1808Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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