Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/Erlenbruch
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1803
Betreff: Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/Erlenbruch Die Erfassung und Bewertung der Luftqualität wird durch die 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt und durch das hessische Landesamt für Umwelt und Geologie umgesetzt. In Frankfurt am Main gibt es verschiedene Verkehrsschwerpunkte, an welchen der Grenzwert für Stickstoffdioxid, gelegentlich auch für Feinstaub PM10 überschritten wird. Der Gesetzgeber verlangt jedoch nicht an jedem Belastungsschwerpunkt Luftimmissionsmessungen. Die äußerst kostenintensiven Messungen sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht flächendeckend durchführbar. Für den gesamten Ballungsraum Rhein-Main sind gesetzlich 6 Standorte für Luftimmissionsmessungen vorgeschrieben, tatsächlich werden an derzeit 12 offiziellen Stellen kontinuierlich Immissionsdaten erhoben. Hiervon arbeiten aktuell 5 offizielle und weitere private im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Für das Gebiet "Am Erlenbruch", insbesondere im Bereich des zukünftig geplanten Tunnelausgangs, können vergleichsweise die Luftdaten der Messstation Frankfurt Ost in der Hanauer Landstraße herangezogen werden. Dort werden die Luftimmissionsgrenzwerte seit Jahren sicher eingehalten. Die Datenerhebung der vergangen Jahre hat gezeigt, dass besonders hohe Luftschadstoffkonzentrationen und Überschreitungen des Grenzwerts für Stickstoffdioxid nur in eng bebauten und vielbefahrenen Straßenschluchten auftreten, da sich hier Luftschadstoffe vermehrt anreichern. Eine solche geschlossene Bebauung besteht am Erlenbruch jedoch nicht. Eine Vergleichsmessung vor und nach der Baumaßnahme ist kaum aussagefähig, da Luftdaten wetterbedingten, jährlichen Konzentrationsschwankungen unterliegen. Zur belastbaren Bewertung von Messungen müssen störungsfreie Daten über lange Zeiträume herangezogen werden. Diese Möglichkeit besteht hier nicht. Der Magistrat sieht den Aufbau einer zusätzlichen durch die Stadt Frankfurt am Main zu finanzierenden Luftmessstation als nicht verhältnismäßig an, da sie nicht zur Gewinnung neuer Erkenntnisse beitragen kann. Die Überwachung der Lärmbelastung durch eine dauerhafte Messstation wird ebenfalls abgelehnt. Aus Sicht des Magistrates stehen die hohen Kosten einer Straßenverkehrslärm-Messstation in keinem Verhältnis zu dem Informationsgewinn durch den Vergleich der Lärmbelastung vor und nach dem Bau des Autobahnteilstückes. Rechtsansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen wurden im Planfeststellungsverfahren zum Bau des Riederwaldtunnels verbindlich gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) geregelt. Grundlage dieser 16. BImSchV sind immer gerechnete und nicht gemessene Lärmpegel. Hiermit soll verhindert werden, dass kurzfristige Einflüsse (z.B. geringere Verkehrsbelastung in den Ferienzeiten) eine Bewertung verfälschen. In aller Regel sind die gerechneten Lärmpegel höher als gemessene Werte. Unabhängig von den zu erzielenden Messergebnissen lassen sich durch eine städtische Messstation keine weiteren lärmmindernden Maßnahmen begründen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2012OFOF 138/11Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. August 2012OMOM 1478Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/ErlenbruchDirektanregung
- 23. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1803Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/ErlenbruchStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab