Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/Erlenbruch
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Riederwald/Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass am Erlenbruch im Riederwald eine Messstation zur Messung der Luftimmisions- und Lärmbelastung aufgestellt wird. Begründung: Aufgrund der geplanten Autobahnverbindung zwischen der A66 und der A661 durch den Riederwald wird sich das Verkehrsaufkommen im Riederwald deutlich erhöhen. Selbst Hessen Mobil geht davon aus, dass sich das Verkehrsaufkommen verdreifachen und auf 95000 Fahrzeuge ansteigen wird. Durch die Messstation soll ein Vergleich der Belastung vor und nach dem Bau der Autobahn ermöglicht werden um die Einleitung angemessener Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu unterstützen.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2012, OF 138/11
Betreff: Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/Erlenbruch
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass am Erlenbruch im Riederwald eine Messstation zur Messung der Luftimmisions- und Lärmbelastung aufgestellt wird.
Begründung: Aufgrund der geplanten Autobahnverbindung zwischen der A66 und der A661 durch den Riederwald wird sich das Verkehrsaufkommen im Riederwald deutlich erhöhen. Selbst Hessen Mobil geht davon aus, dass sich das Verkehrsaufkommen verdreifachen und auf 95000 Fahrzeuge ansteigen wird. Durch die Messstation soll ein Vergleich der Belastung vor und nach dem Bau der Autobahn ermöglicht werden um die Einleitung angemessener Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu unterstützen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2012Sie sind hierOFOF 138/11Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. August 2012OMOM 1478Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/ErlenbruchDirektanregung
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1803Immissions- und Lärmmessstation Riederwald/ErlenbruchStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme